(1) Das Unternehmen definiert die Bruttogewinnmarge als Bruttogewinn dividiert durch den Umsatz.
(2) Das Unternehmen definiert EBITDA als die Summe von (i) EBIT, (ii) Amortisation von immateriellen Vermögenswerten und (iii) Abschreibung von Sachanlagen und Nutzungsrechten.
(3) Das Unternehmen definiert das bereinigte EBITDA als die Summe von (i) EBITDA und (ii) Anpassungen für einmalige Effekte.
(4) Das Unternehmen definiert die bereinigte EBITDA-Marge als bereinigtes EBITDA dividiert durch den Umsatz.